An der Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbands e.V. (DTV) können teilnehmen:
- Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie Apartments
- Ferienparks als Anlage mit mindestens 15 Wohneinheiten (Ferienwohnungen und/ oder -häuser)
- Ferienzimmer, Bed & Breakfast, Hostels, Gästehäuser, Gasthöfe, Pensionen ohne jeweils hotelähnlichen Charakter
- Bestimmte Sondertypen ohne hotelähnlichen Charakter: z.B. Tiny Houses, Baumhäuser, Chalets, schwimmende Ferienunterkünfte oder umgebaute Überseecontainer mit jeweils einer maximalen Wohnfläche von 50 qm
- Boardinghäuser und Serviced Appartments ohne jeweils hotelähnlichen Charakter
- Mitglieder des Bundesverbands für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. mit entsprechender Zusatzauszeichnung (z.B. qualitätsgeprüfter UrlaubsBauernhof, qualitätsgeprüfter UrlaubsReiterhof, qualitätsgeprüfter LandUrlaub), überwiegendem Anteil landwirtschaftlicher Urproduktion und aus Gästeperspektive eindeutigem Ferienzimmercharakter. Diese Betriebe dürfen in Ihrem Namen den Begriffe "Hotel" nicht führen
- Voraussetzung: Erfüllung der Mindestkriterien
Definition des hotelähnlichen Charakters:
Die Unterkunft verfügt über eine Rezeption (Empfang) oder eine vergleichbare Form der Gästebetreuung (persönlich vor Ort oder digital, z.B. Self-Check-In oder digitalte Rezeption). Zudem bietet sie verpflichtende Hoteldienstleistungen nach den Mindestkriterien der Deutschen Hotelklassifizierung an, wie etwa die tägliche Zimmerreinigung sowie ein Frühstücksangebot, das für alle Gäste verfügbar ist.