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Teilnahmebedingungen

Vermarktungsangebote | Messeauftritte

  1. Die Teilnahme wird erst mit Bestätigung durch den Nürnberger Land Tourismus gültig, es besteht kein Anspruch auf eine Beteiligung oder einen bestimmten Termin. Der Nürnberger Land Tourismus behält sich vor, geeignete Mitwirkende für die jeweilige Messe abhängig von deren Angebot auszuwählen.
     
  2. Bei einer Teilnahmestornierung ab zehn Arbeitstagen vor Messebeginn ist es erforderlich, nach Rücksprache mit dem Nürnberger Land Tourismus einen entsprechenden „Ersatz“ zu melden (gegebenenfalls kann auf eine Messe-Warteliste des Nürnberger Land Tourismus zurückgegriffen werden).
     
  3. Der Nürnberger Land Tourismus erhebt für die Messeteilnahme an sich keine Gebühren. Die Beteiligung erfolgt als Teil des Nürnberger Land Tourismus. Ein separater Katalogeintrag für Unterausstellende erfolgt nicht. Bei der Beratung der Messebesuchenden ist neben dem eigenen Angebot auch auf weitere Angebote (z.B. Wandern etc.) hinzuweisen. Ausgelegt und präsentiert werden dürfen nur Angebote und Informationsmaterial, die sich auf das Gebiet des Nürnberger Lands beziehen. Das Nürnberger Land präsentiert sich im eigenen Design. Das Aufstellen eigener Roll-Ups durch die Teilnehmenden ist leider NICHT möglich. 
     
  4. Die Organisation der eigenen An- und Abreise sowie die Logistik der eigenen Prospekte, Kostproben, Exponate inklusive der Kosten dafür übernehmen die Teilnehmenden selbst in Abstimmung mit dem Nürnberger Land Tourismus. Die Organisation der Hotelübernachtung auf den Messen in Stuttgart und Berlin erfolgt auf Wunsch über den Nürnberger Land Tourismus, der in diesem Fall die Übernachtungskosten von bis zu zwei Teilnehmende pro Firma/ Organisation übernimmt. In Absprache mit dem Nürnberger Land Tourismus ist es den Teilnehmenden freigestellt die Organisation der Hotelübernachtung auch auf eigene Rechnung selbst zu übernehmen. 
     
  5. Die Hinweise und Regelungen, die vor den einzelnen Messen an die Teilnehmenden versandt werden, sind zu beachten. Die Belebung des Nürnberger Land Messestands mit Kostproben, Exponaten und Aktionen ist mit dem Nürnberger Land Tourismus abzustimmen. 
     
  6. Ziel des Messeauftrittes ist es, gemeinsam ein positives Bild des Nürnberger Lands zu vermitteln. Aus diesem Grund verpflichten sich alle auf dem Messestand mitwirkenden Personen
    • sich ordentlich und angemessen zu kleiden
    • freundlich, offen und angemessen auf Messegäste zuzugehen
    • nicht öffentlich Alkohol auf dem Messestand zu konsumieren