An der Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbands e.V. (DTV) können teilnehmen:
- Anbieter von Ferienwohnungen/ Apartments und Ferienhäusern (mit Ausnahme von Aparthotels und Boardinghäusern)
- Anbieter von Privatzimmern bis einschließlich 9 Gästebetten
- Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft Frankfurt am Main (DLG) mit entsprechender Zusatzauszeichnung (z.B. Anerkannter Urlaubs-Bauernhof, Anerkannter Urlaubs-Reiterhof), überwiegendem Anteil landwirtschaftlicher Urproduktion und aus Gästeperspektive eindeutigem Privatzimmercharakter. Diese Betriebe dürfen in Ihrem Namen die Begriffe "Hotel", "Gästehaus", "Gasthof" oder "Pension" nicht führen
- Voraussetzung: Erfüllung der Mindestkriterien